Beitragsordnung des Rastatt SC/DJK 2013 e.V.

Beitragsordnung des Rastatt SC/DJK 1921 e.V. (Stand: 05/2018)

Aufnahmegebühr keine
Jahresbeiträge:
Erwachsene: (ab dem 18. Lebensjahr) 100,– €
Kinder und Jugendliche: (bis zum 18. Lebensjahr) 70,– €
Menschen mit Handicap 50,– €
Rentner (Nachweis ist vorzulegen) 50,– €
Familienbeitrag 150,– €
Zusatzbeitrag der Karateabteilung:
Für den 1. Erwachsenen 50,– €
Für den 2. Erwachsenen der gleichen Familie 25,– €
Für den 1. Jugendlichen 30,– €
Für den 2. Jugendlichen der gleichen Familie 20,– €

Zahlungsweise:
Der Beitrag wird per Lastschrift einmal jährlich, jeweils im 1. Quartal, eingezogen.


Geschäftsjahr:
1.1. bis 31.12. eines jeden Jahres.
Beitragspflicht besteht grundsätzlich für das gesamte Geschäftsjahr.

Änderungsmeldungen:
Adressen- oder Kontoänderungen sind rechtzeitig in schriftlicher Form an den
Vorstand zu richten.
Gebühren, die durch falsche Kontoangaben bzw. nicht ausreichend gedeckter
Konten entstehen, gehen zu Lasten des beitragspflichtigen Mitglied bzw. dessen gesetzlichen Vertreters.

Kündigungen:**
Die Kündigung ist immer zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres, d. h.
zum 31.12., möglich.
Die Kündigung ist schriftlich als Einschreiben (sinnvoll), oder per e-mail bis
spätestens 30.11. (Datum des Poststempels), an den Vorstand zu senden.
Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend
um ein weiteres Jahr.
Beitragspflicht besteht grundsätzlich für das komplette Geschäftsjahr !

Kontaktanschrift: Rastatt SC/DJK e.V. e-mail: vorstand@rsc-djk.de
Vorstand Seestr. 2-4
76437 Rastatt

**Anmerkung: Ein Vereinswechsel bzw. eine Abmeldung vom aktiven Spielbetrieb ist keine Kündigung der Vereinsmitgliedschaft. Diese ist schriftlich, wie o.a. beschrieben, Form und Fristgerecht an den Vorstand des Vereins zu richten.

Der geschäftsführende Vorstand.