Jugendfreundlicher Verein

Jugendfreundlicher Verein

HaLT – Hart am LimiT ist ein Alkoholpräventionsprogramm der Villa Schöpflin gGmbH. Es wurde gemeinsam mit Praktiker*innen aus ganz Deutschland entwickelt. Es umfasst Angebote für Jugendliche mit riskantem Alkoholkonsum und die Arbeit in kommunalen Präventionsnetzwerken, die Verantwortungen, vorbildliches Verhalten und eine Kultur des Hinsehens fördern. Der Landkreis Rastatt ist bereits seit 2008 im HaLT-Projekt aktiv.

Seit 2015 sind wir als Verein zertifiziert.

Der Rastatter SC/DJK 2013 e.V. hat sich verpflichtet zur aktiven Einhaltung der geltenden Jugendschutzbestimmungen und zur Umsetzung nach den Vorgaben des Präventionsprojektes entsprechend der vereinbarten Regeln. Dies gilt für alle Vereinsaktivitäten, insbesondere im Rahmen von Jugendveranstaltungen, und alle Feste.

Die Teilnahme war für uns eine Selbstverständlichkeit. Für uns ist es wichtig, neben der sportlichen Orientierung, Aufklärung bezüglich der gesellschaftlichen Risiken wie Alkoholsucht und Drogenmissbrauch zu geben.

Daher ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, diese Werte auch vorzuleben.

Der Rastatter SC / DJK 2013 e.V. verpflichtet sich,
die folgenden Regeln einzuhalten und diese öffentlich bekannt zu machen

  1. Einhaltung des Jugendschutzgesetzes: Bier, Wein und Sekt erst ab 16 Jahren, Spirituosen, Mixgetränke und Zigaretten nur für Volljährige.
  2. Aktionen die zum schnellen Trinken von Alkohol motivieren (z.B. Stiefeltrinken nach Wettkämpfen, Happy hour oder all you can drink), sind nicht gestattet.
  3. Unbedingte Einhaltung des sogenannten „Apfelsaftgesetzes“: Das günstigste alkoholfreie Getränk darf nicht teurer sein als das günstigste alkoholische Getränk in gleicher Menge und wird auch beworben.
  4. Trainer/innen und Anleiter/innen leben einen maß- und genussvollen und vor allem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol vor. Sie benehmen sich in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen immer wie ein Vorbild und nehmen die Verantwortung gegenüber Eltern und Öffentlichkeit ernst.
  5. Alkohol wird nicht als Belohnung für einen Erfolg eingesetzt (Kasten Bier bei Spielgewinn).
  6. Hinter der Bar stehen Erwachsene, die beim Verkauf alkoholischer Getränke verantwortungsbewusst handeln.
  7. Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Vorstandsmitglieder und Abteilungsleiter kennen die Jugendschutzbestimmungen.
  8. Die Regeln, die für den Verein verbindlich sind müssen deutlich sichtbar aushängen, damit sie durch die Öffentlichkeit auch kontrolliert werden können.
  9. Ein eigener Jugendschutzbeauftragter wird für die Dauer der Veranstaltung bestellt. Er achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.
  10. Die Erfahrungen bei dieser Veranstaltung (Wie ist es gelaufen? Was hat sich bewährt, was nicht?) werden an den Bürgermeister/die Gemeinde zurückgemeldet, um für die Zukunft Verbesserungen zu erzielen.
  11. Die Verantwortlichen im Verein kennen die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen und treffen die nötigen Vorkehrungen zur Umsetzung.
  12. Das Ausschankpersonal wird vor der Veranstaltung angewiesen, junge Besucher zum Vorzeigen eines Ausweises aufzufordern und – falls der notwendige Altersnachweis nicht erbracht wird – keinen Alkohol auszugeben.
  13. Der Veranstalter sorgt dafür, dass es neben alkoholischen Getränken auch attraktive alkoholfreie Alternativen gibt, z.B. alkoholfreie Cocktails.
  14. Das Rauchverbot wird eingehalten. Seit dem 01. August 2007 gilt in Sport- und Mehrzweckhallen (Baden–Württemberg) ein grundsätzliches Rauchverbot.
  15. Es gilt für Jugendliche und Erwachsene: Im Trikot wird kein Alkohol getrunken und nicht geraucht.
  16. Das Rauchverbot wird eingehalten. Seit dem 01. August 2007 gilt für Gaststätten in Baden-Württemberg, zu denen auch die Vereinsheime zählen, ein Rauchverbot, denn die Giftstoffe im Passivrauch schaden Raucher/innen und Nichtraucher/innen gleichermaßen.
  17. Vorstand, Jugendleiter/innen und Trainer/innen setzen sich konsequent für Jugendschutz und Suchtvorbeugung ein und vertreten dies nach innen und nach außen.
  18. Werden neue Trainer/innen gewonnen, werden sie auf dieses Engagement des Vereins hingewiesen und verpflichtet, sich ebenfalls für den Jugendschutz einzusetzen.
  19. Jugendleiter/innen und Trainer/innen werden auf die Bedeutung ihrer Vorbildfunktion und auf die Regelungen des Jugendschutzgesetzes hingewiesen.

Weitere Informationen erhalten Sie:
www.halt.de
www.landkreis-rastatt.de/landratsamt „Projekt Halt“
Das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) (landkreis-rastatt.de)
Bei Fragen, Anmerkungen oder Hinweisen können Sie sich im Verein an folgende Personen wenden:
Mail: vorstand@rsc-djk.de
Mail: jugendschutzbeauftragter@rsc-djk.de

Jugendleitung der jeweiligen Abteilung Bei Veranstaltungen an den anwesenden Jugendschutzbeauftragten, bzw. Jugendtrainer/Jugendbetreuer

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